Das Bankgeheimnis. Das Bankengesetz vom 8. November 1934 stellt die Verletzung des Bankgeheimnisses unter Strafe. Jahrzehntelang zieht der Schutz der Kundendaten, zusammen mit der politischen Stabilität und dem Franken, Kapital aus aller Welt in die Schweiz, darunter viel, das dem Fiskus anderer Länder entzogen wurde.
Die Rettung der UBS (Oktober 2008). Mit der amerikanischen Hypothekenkrise erleidet die UBS riesige Verluste. Am 15. Oktober 2008 beschliessen Bund und Nationalbank die Rettung, die am Tag darauf bekannt gegeben wird: Der Bund zeichnet eine Pflichtwandelanleihe von 6 Milliarden Franken, die Nationalbank übernimmt illiquide Wertpapiere bis zu 60 Milliarden Dollar. 2011 verabschiedet das Parlament Regeln für «too big to fail»-Banken.
Der Konflikt mit den USA (2009). Die amerikanischen Behörden werfen der UBS vor, US-Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Am 18. Februar 2009 verfügt die Aufsichtsbehörde FINMA die Herausgabe der Daten von rund 250 Kunden; im August führt ein Abkommen zwischen beiden Regierungen zur Übermittlung der Daten von rund 4450 Konten. Am 13. März 2009 übernimmt der Bundesrat den OECD-Standard zur Amtshilfe in Steuersachen.
Der automatische Austausch (2017). In den folgenden Jahren hält der internationale Druck an. Die Schweiz schliesst sich dem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen an: Ab 2017 sammeln die Banken die Daten ihrer im Ausland wohnhaften Kunden, die ab 2018 an deren Länder übermittelt werden. Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gilt das Bankgeheimnis weiter, doch der Finanzplatz wechselt das Modell: vom Schutz vor dem Fiskus zur Verwaltung deklarierter Vermögen.