Nach dem Nein von 1992. Die Ablehnung des Europäischen Wirtschaftsraums am 6. Dezember 1992 (siehe die Station) lässt die Schweiz ohne gesicherten Zugang zum europäischen Markt. Der Bundesrat nimmt darauf sektorielle Verhandlungen mit der Europäischen Union auf.
Die Bilateralen I (1999–2002). 1999 werden sieben Abkommen unterzeichnet: Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr und Forschung. Sie sind durch eine «Guillotine-Klausel» verbunden: Fällt eines, fallen alle. Am 21. Mai 2000 nimmt das Volk sie mit 67,2 Prozent an; 2002 treten sie in Kraft.
Die Bilateralen II und Schengen (2004–2008). Ein zweites Paket, 2004 unterzeichnet, umfasst unter anderem die Abkommen von Schengen und Dublin über Polizeizusammenarbeit, Visa und Asyl. Am 5. Juni 2005 stimmt das Volk mit 54,6 Prozent zu. Ab Dezember 2008 entfallen die systematischen Personenkontrollen an den Landgrenzen zu den Schengen-Staaten, wenige Monate später auch an den Flughäfen.
Die Freizügigkeit an der Urne. Die Personenfreizügigkeit wird nach Abstimmungen 2005 und 2009 auf die neuen EU-Mitglieder ausgedehnt. Am 9. Februar 2014 nimmt das Volk jedoch mit 50,3 Prozent die Initiative «gegen Masseneinwanderung» an, was die Beziehungen zu Brüssel belastet; am 27. September 2020 lehnt es mit 61,7 Prozent die Initiative zur Beendigung der Personenfreizügigkeit ab. Die Erneuerung des bilateralen Wegs ist Thema der Station zu den heutigen Beziehungen mit der EU.