Ein halbes Jahrhundert Warten. Mit der Lohnarbeit und der längeren Lebenserwartung genügen die alten Formen der Altersfürsorge nicht mehr. Die Idee einer Versicherung entsteht in den 1880er Jahren, gehört zu den Forderungen des Landesstreiks von 1918 (siehe die Station) und kommt 1925 in die Bundesverfassung. Das erste Gesetz wird jedoch am 6. Dezember 1931 vom Volk abgelehnt. Am Vorabend des Zweiten Weltkriegs haben fast alle Industrieländer Europas eine Altersrente; in der Schweiz gibt es nur kantonale Kassen in Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt.
Das Vorbild aus dem Krieg. Am 20. Dezember 1939 schafft der Bundesrat eine Lohnausfallentschädigung für Dienstleistende, finanziert mit 4 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das System bewährt sich, und 1940 verlangen die Gewerkschaften, es auch für das Alter zu nutzen. Bundesrat Walther Stampfli drängt auf eine rasche Einführung der AHV; 1945 schlägt eine Expertenkommission das Rentenalter 65, abgestufte Renten und Ausgleichskassen vor, und am 20. Dezember 1946 verabschieden die Räte das Gesetz fast einstimmig.
Die Abstimmung vom 6. Juli 1947. Die liberale Rechte ergreift das Referendum, unterstützt von einem Teil der Arbeitgeber und der Katholisch-Konservativen. Am 6. Juli 1947 nimmt das Volk bei einer Stimmbeteiligung von rund 80 Prozent das Gesetz mit vier zu eins an. Stampfli wird diese Abstimmung als grössten Triumph seiner Laufbahn betrachten. Am 1. Januar 1948 tritt die AHV in Kraft: Die ersten Renten sind bescheiden, aber zum ersten Mal hat jeder alte Mensch ein Recht und nicht ein Almosen.
Mit dem Land wachsen (1948–2005). 1959 bringt die «Zauberformel» die Sozialdemokraten dauerhaft in die Regierung, und Bundesrat Hans Peter Tschudi leitet zwischen 1960 und 1973 die Revisionen, welche die Renten erhöhen. Ab 1965 gibt es Ergänzungsleistungen, 1972 nimmt das Volk das Dreisäulenprinzip an (AHV, Pensionskassen, private Vorsorge), und 1975 werden die Renten mehr als verdoppelt. Die 10. Revision bringt zivilstandsunabhängige Renten und Erziehungsgutschriften, erhöht aber das Rentenalter der Frauen ab 2005 auf 64 Jahre.
Die AHV heute. Mit der Alterung der Bevölkerung rückt die Finanzierung wieder ins Zentrum. Am 25. September 2022 nimmt das Volk knapp, mit 50,55 Prozent, das Rentenalter 65 für Frauen an; am 3. März 2024 stimmt es mit 58,2 Prozent einer 13. AHV-Rente zu, die eine Gewerkschaftsinitiative verlangt hatte, der ersten Initiative dieser Art, die das Volk annimmt.