Am 12. September 1848 tritt die Bundesverfassung in Kraft. Aus dem Staatenbund wird ein Bundesstaat: Die Kantone behalten weitgehende Autonomie, doch Aussenpolitik, Zölle, Post und Münzwesen gehen an den Bund über.
Das Parlament hat zwei Kammern, den Nationalrat für das Volk und den Ständerat für die Kantone, und die Regierung ist der siebenköpfige Bundesrat. Bern wird Bundesstadt. Mit den Revisionen von 1874 und 1999 und den Instrumenten des Referendums und der Volksinitiative steht diese Verfassung am Ursprung der heutigen direkten Demokratie.