Was ist eine Tagsatzung? Bis 1848 hat die Eidgenossenschaft weder eine Regierung noch ein Parlament: Ihr einziges gemeinsames Organ ist die Tagsatzung, die Versammlung, in der die Gesandten der Orte die gemeinsamen Geschäfte beraten. Das Wort kommt von «einen Tag setzen», einen Termin festlegen; das italienische dieta und das französische diète gehen auf das mittellateinische dies, «Tag», zurück. Jeder Ort schickt einen oder zwei Gesandte, die nach ihren Instruktionen stimmen; die Beschlüsse müssen «heimgebracht» und von den Kantonsregierungen genehmigt werden. Entschieden wird einstimmig, ausser bei den Gemeinen Herrschaften. Um 1500 finden jährlich über zwanzig Tagsatzungen statt, meist in Luzern und Zürich, später in Baden und Frauenfeld. 1848 wird die Tagsatzung durch die Bundesversammlung ersetzt.
Die Krise nach den Burgunderkriegen (1477–1481). Die Siege über Karl den Kühnen (siehe die Station) bringen Beute, Geld und Spannungen. Im Februar 1477 ziehen rund 2000 Innerschweizer ohne Erlaubnis Richtung Waadt und Genf, im Saubannerzug, dem «Zug vom torechten Leben». Um die Ordnung zu sichern, schliessen die Städte Zürich, Bern und Luzern ein ewiges Burgrecht mit Freiburg und Solothurn. Die Länderorte, vor allem die Waldstätte, sehen darin eine Bedrohung; Obwalden versucht sogar, die Entlebucher Bauern gegen Luzern aufzuwiegeln, im Amstaldenhandel (1477–1478).
Die Tagsatzung von Stans (November–Dezember 1481). Die Wende bringt die Tagsatzung, die ab dem 30. November 1481 in Stans tagt. Vorgelegt wird ein Entwurf, der wohl unter dem Einfluss des Einsiedlers Niklaus von Flüe entstand: Seine später ersetzte Präambel wirkt wie die Niederschrift einer Predigt, in der er die Verbündeten zur Eintracht mahnt. Die zehn Orte nehmen das Verkommnis an, doch die Innerschweizer Orte lehnen das Bündnis mit Freiburg und Solothurn ab. Der Stanser Pfarrer Heimo Amgrund geht darauf erneut zum Einsiedler in den Ranft. Nach einer zweiten Vermittlung finden die Solothurner Gesandten an der Tagsatzung vom 18. bis 22. Dezember eine Einigung: Freiburg und Solothurn werden mit einer Stellung aufgenommen, die eher jener von Zugewandten als von vollberechtigten Orten gleicht.
Was das Verkommnis bestimmt (22. Dezember 1481). Das Stanser Verkommnis bestätigt den Pfaffenbrief von 1370 und den Sempacherbrief von 1393, verurteilt «eigenmächtige Gewalt» und verbietet der Bevölkerung, sich ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu versammeln. Die Orte verpflichten sich, einander gegen ungehorsame oder aufständische Untertanen zu helfen: ein Grundsatz, der im Bauernkrieg von 1653 wiederkehrt (siehe die Station). Weitere Bestimmungen regeln die Teilung eroberter Gebiete und der Beute im Verhältnis zu den Truppen jedes Orts. Mit dem Pfaffenbrief und dem Sempacherbrief gehört es zu den wenigen Texten gemeinsamen Rechts der Alten Eidgenossenschaft.
Niklaus von Flüe zwischen Geschichte und Legende. Niklaus von Flüe (1417–1487), Bauer und Obwaldner Ratsherr, verlässt 1467 seine Familie, um als Einsiedler im Ranft bei Sachseln zu leben, wo er Besucher und Gesandte empfängt. Das Historische Lexikon der Schweiz hält seinen vermittelnden Einfluss für sicher, nennt es aber eine Legende, dass sein Eingreifen einen Bürgerkrieg verhindert habe. 1947 heiliggesprochen, gilt er als Landespatron der Schweiz. Mit Basel und Schaffhausen 1501 und Appenzell 1513 wächst die Eidgenossenschaft auf dreizehn Orte, wie sie bis 1798 bleiben wird.